Was ist der therra?
Der therra ist der Zusammenschluss der Pfarramtsstudierenden der EKiR, die hier auch als „rheinische Theologiestudierendenschaft“ bezeichnet werden.
Der therra-Vorstand vertritt die Interessen der rheinischen Theologiestudierendenschaft vor der Kirchenleitung und stellt in anderer Richtung einen zweiten Informationsweg vom Landeskirchenamt (LKA) zu den Theologiestudierenden dar.
Dies meint genauer: Der therra und insbesondere die therra-Vollversammlung (ca. 3 Mal im Jahr) dient eurer Information, was gerade die aktuellen kirchenpolitischen Themen und Stimmungen sind und über welche auch für die Pfarrerausbildung relevanten Fragen aktuell im LKA entschieden werden.
Nicht zuletzt vertritt der therra die studentischen Belange auch auf der Landessynode der EKiR, im Ausschuss für Aus- und Fortbildung von Theologinnen und Theologen (AAFT) und im Studierendenrat Evangelische Theologie (SETh).
Wie setzt sich der therra zusammen?
Alle Pfarramtsstudierenden der EKiR sind immer herzlich eingeladen, an den Vollversammlungen teilzunehmen. Für die Organisation der Arbeit gibt es einige Ämter.
Diese Ämter werden auf den Tagungen des ÄRa vom Ältestenrat für jeweils 1 Jahr gewählt. Dabei haben alle Mitglieder des Ältestenrates das aktive und alle Studierenden, die auf der Liste der Theologiestudierenden der EKiR stehen, das passive Wahlrecht.
Die Ämter sind:
- Der Vorstand (V1, V2 und V3)
- Das Finanzreferat
- Der/Die SeTh-Delegierte
- Der/Die AAFT-Delegierte
- Die/Der Synodendelegierte
Bis 2019 hat sich der therra aus Konventssprecher*innen zusammengesetzt. Aufgrund kleinerer und weniger aktive Konvente wurde das System auf informelle Berichte der anwesenden Personen der vertretenen Konvente und Standorte umgestellt.
Was sind die Konvente?
Der Kontakt zur Studierendenschaft kommt über die Konvente (auch Ortskonvente genannt) zustande. Die rheinischen Theologiestudierenden eines Hochschulortes bilden – natürlich nur, wenn sie sich finden und zusammentun – jeweils einen Konvent, der in der Regel zwei Konventssprecher*innen für jeweils ein Jahr wählt.
Diese sollen mindestens zwei Mal im Semester ein Konventstreffen einrufen. Außerdem nehmen sie an den dreimal jährlich stattfindenden therra-Vollversammlungen teil. Sie können auf der Vollversammlung, wie andere Studierende auch, Fragen und Anliegen ihres Konventes einzubringen und umgekehrt Informationen vom therra (z.B. aus dem o.g. LKA-Gespräch) nach Hause mitnehmen und im Konvent verkünden.
Jeder Studierende, der auf der Liste der Theologiestudierenden der EKiR steht, hat in seinem Ortskonvent für die Wahl der Konventsprecher das aktive und passive Wahlrecht.
(Zum Bild: „Ältestenrat“ hieß der therra bis 2019)
Wie trete ich mit dem therra in Kontakt?
Der einfachste Weg den therra zu erreichen ist uns eine Mail zu schreiben. Für alle Fragen ist der Vorstand zuständig: therra_ekir@gmx.de
Wenn es an deinem Studienort einen Konvent gibt, dann kannst du auch die Konventssprecher*innen ansprechen. Wenn du dir nicht sicher bist, wer die Konventssprecher*innen sind, oder ob es überhaupt einen Konvent gibt, dann kannst du entweder beim LKA ansprechen oder direkt beim therra.
Präsenz auf anderen Veranstaltungen
Die Aufgabe, Information von oben weiterzugeben und die Interessen der Studierenden zu vertreten nimmt der Therra außerhalb der Konvente vor allem wahr, indem er auf folgenden Veranstaltungen mit mindestens einem Delegierten regelmäßig Präsenz zeigt: Auf der Landessynode, auf der SeTh-Tagung, beim Examenstag, auf der FTT und beim Erstitag im LKA. Näheres dazu findet ihr unter den Ämterbeschreibungen. Wann diese Veranstaltungen jeweils zum nächsten Mal stattfinden, steht im Terminkasten auf der Startseite.