Der therra – Überblick

Was ist der therra?

Der therra ist das Gremium der Theologiestudierenden der EKiR, genauer der Pfarramtsstudierenden, die hier auch als „rheinische Theologiestudierendenschaft“ bezeichnet werden.

Der therra vertritt die Interessen der rheinischen Theologiestudierendenschaft vor der Kirchenleitung und stellt in anderer Richtung einen zweiten Informationsweg vom Landeskirchenamt (LKA) zu den Theologiestudierenden dar.

Dies meint genauer: Der therra dient euer Information was gerade die aktuellen kirchenpolitischen Themen und Stimmungen sind und über welche auch für die Pfarrerausbildung relevanten Fragen aktuell im LKA entschieden werden. Ihr erfahrt dies nicht nur aus der Sicht des LKA, sondern auch aus der Sicht von Studierenden, die im therra arbeiten und im regelmäßigen Gespräch mit dem LKA sind.

Nicht zuletzt vertritt der ÄRa die studentischen Belange auch auf der Landessynode der EKiR, im Ausschuss für Aus- und Fortbildung von Theologinnen und Theologen (AAFT) und im Studierendenrat Evangelische Theologie(SETh).

Wie setzt sich der therra zusammen?

Der besteht aus allen Theologiestudierenden, die auf der „Liste“ stehen. Bei der Vollversammlung (VV) kommen alle Studierende, die Interesse haben, zusammen. Für die Organisation des Gremiums gibt es einige Ämter.

Diese Ämter werden auf der VV des therra für jeweils 1 Jahr gewählt. Dabei haben alle Studierende, die auf der Liste der Theologiestudierenden der EKiR stehen, das aktive und passive Wahlrecht.

Die Ämter sind:

  • Der Vorstand  (V1, V2 und V3)
  • Das Finanzreferat
  • Das Referat für Soziales und Gleichstellungsfragen
  • Das Informationsreferat
  • Das Websitereferat
  • Der/die SeTh-Delegierte
  • Der/die AAFT-Delegierte
  • Die/der Synodendelegierte

Was sind die Konvente?

Der Kontakt zur Studierendenschaft kommt über die Konvente (auch Ortskonvente genannt) zustande. Die rheinischen Theologiestudierenden eines Hochschulortes bilden – natürlich nur,  wenn sie sich finden und zusammentun – jeweils einen Konvent, der in der Regel ein*e Konventssprecher*in für jeweils ein Jahr wählt.

Diese*r ruft mindestens zwei Mal im Semester ein Konventstreffen ein. Außerdem sollen sie an den viermal jährlich stattfindenden ÄRa Tagungen teilnehmen. Dort können sie Fragen und Anliegen ihres Konventes einbringen und umgekehrt Informationen vom therra (z.B. aus dem LKA-Gespräch) in den Ortskonvent bringen.

Jede*r Studierende, der*die auf der Liste der Theologiestudierenden der EKiR steht, hat in seinem Ortskonvent für die Wahl der Konventsprecher das aktive und passive Wahlrecht.

Du erfährst normalerweise vom Ausbildungsdezernat, wer gerade die Ansprechperson deines Ortskonventes ist. Ansonsten kannst du auch den Vorstand des therra um Informationen bilden (therra_ekir@gmx.de). Wenn es keinen bestehenden Konvent an deinem Studienort gibt, kannst du ab zwei rheinischen Theologiestudierenden an dem Standort auch einen Konvent gründen.

Präsenz auf anderen Veranstaltungen

Die Aufgabe, Informationen weiterzugeben und die Interessen der Studierenden zu vertreten, nimmt der therra außerhalb der Vollversammlungen vor allem wahr, indem er auf folgenden Veranstaltungen mit mindestens einer*m Delegierten regelmäßig Präsenz zeigt: Auf der Landessynode, auf der SeTh-Tagung, beim Examenstag, auf der FTT und beim Erstitag im LKA. Näheres dazu findet ihr unter den Ämterbeschreibungen. Wann diese Veranstaltungen jeweils zum nächsten Mal stattfinden, steht im Terminkasten auf der Startseite.